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Bekleidungsindustrie und Industrielle Wäschereien: +2,9 Prozent

Umsetzung von 2.000 Euro Mindestlohn zum Jahresende

Für die Beschäftigten der Bekleidungsindustrie und den industriellen Wäschereien konnte ein KV-Abschluss erzielt werden. Trotz der schwierigen Ausgangslage konnten die Sozialpartner eine für die Branche maßgeschneiderte Lösung erarbeiten und die Zielerreichung von 2000 Euro Mindestlohn zum Jahrsende umsetzen.

Der Abschluss im Überblick:

  • 2,9 Prozent Erhöhung der KV-Mindestlöhne
  • 2000 Euro Mindestlohn Umsetzung: Lohngruppen, die unter 2000 Euro liegen, werden zum 31.12.2026 zusätzlich auf 2000 Euro angehoben
  • 2,5 Prozent Erhöhung der IST-Löhne
  • 2,9 Prozent Erhöhung der Lehrlingseinkommen
  • 2,9 Prozent Erhöhung der Zulagen, Zuschläge und Zuschläge
  • Wäschereien: Verlängerung der KV-Regelung gemäß § 12a ARG Feiertagsarbeit bis 30.06.2027

Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.956,28 (Bekleidungsindustrie) bzw. € 1.976,42 (Industrielle Wäschereien)

Geltungsbeginn: 01.07.2026
Laufzeit: 12 Monate

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