Fisch- und Feinkostsektor: Bis zu 3,1 Prozent mehr Lohn
1.000 Euro Lehrlinseinkommen im ersten Lehrjahr
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Für die Arbeiter:innen im Fisch- und Feinkostgewerbe sowie der Feinkostindustrie konnte die PRO-GE am 28. April nachfolgenden Abschluss erzielen.
Die Details:
- Kollektivvertragliche Mindestlöhne werden um bis zu +3,1 Prozent
- Lehrlingseinkommen im 1. Lehrjahr auf 1.000 Euro angehoben; alle weiteren Lehrlingseinkommen +3,1 Prozent
- Dienstalterszulagen +3,0 Prozent
- Überzahlungen bleiben in vollem Ausmaß aufrecht
Der neue Mindestlohn beträgt 1.927,54 Euro
Geltungstermin: 1. Mai 2026
Laufzeit: 12 Monate
30. April 2026