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Fisch- und Feinkostsektor: Bis zu 3,1 Prozent mehr Lohn

1.000 Euro Lehrlinseinkommen im ersten Lehrjahr

Fisch und Feinkost Symbolbild
AdobeStock

Für die Arbeiter:innen im Fisch- und Feinkostgewerbe sowie der Feinkostindustrie konnte die PRO-GE am 28. April nachfolgenden Abschluss erzielen. 

Die Details:

  • Kollektivvertragliche Mindestlöhne werden um bis zu +3,1 Prozent
  • Lehrlingseinkommen im 1. Lehrjahr auf 1.000 Euro angehoben; alle weiteren Lehrlingseinkommen +3,1 Prozent
  • Dienstalterszulagen +3,0 Prozent
  • Überzahlungen bleiben in vollem Ausmaß aufrecht 

Der neue Mindestlohn beträgt 1.927,54 Euro

Geltungstermin: 1. Mai 2026
Laufzeit: 12 Monate

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