KV-Abschluss Fruchtsaftindustrie 2026
Löhne und Lehrlingseinkommen steigen mit 1. Februar um 2,85 Prozent
Bei der Lohnverhandlung für die Fruchtsaftindustrie konnte die PRO-GE am 26. Jänner 2026 einen erfolgreichen Abschluss erzielten.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der KV-Löhne um 2,85 Prozent
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen 2,85 Prozent
- Erhöhung der Zehrgelder um 2,85 Prozent
- Erhöhung der DAZ um 2,85 Prozent
- Begünstigungsklausel bleibt aufrecht
- Aufnahme in den Lohnvertrag: Euromäßige Überzahlung bleibt voll aufrecht
Neuer Mindestlohn: € 2.220,72
Geltungstermin: 1. Februar 2026
Laufzeit: 12 Monate
27. Januar 2026
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