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KV-Abschluss Fruchtsaftindustrie 2026

Löhne und Lehrlingseinkommen steigen mit 1. Februar um 2,85 Prozent

Bei der Lohnverhandlung für die Fruchtsaftindustrie konnte die PRO-GE am 26. Jänner 2026 einen erfolgreichen Abschluss erzielten.

Das Ergebnis im Detail:

  • Erhöhung der KV-Löhne um 2,85 Prozent
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen 2,85 Prozent
  • Erhöhung der Zehrgelder um 2,85 Prozent
  • Erhöhung der DAZ um 2,85 Prozent
  • Begünstigungsklausel bleibt aufrecht
  • Aufnahme in den Lohnvertrag: Euromäßige Überzahlung bleibt voll aufrecht

Neuer Mindestlohn: € 2.220,72

Geltungstermin: 1. Februar 2026
Laufzeit: 12 Monate

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