Gewerbliche Gärtner und Landschaftsgärtner: +2,9 Prozent ab 1. März
Lehrlingseinkommen steigen um durchschnittlich 3,1 Prozent
Bei der Lohnverhandlung mit der Bundesinnung der Gärtner und Floristen hat die PRO-GE für die Dienstnehmer:innen in den gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben am 19. Jänner 2026 einen Abschluss erreicht.
Das Ergebnis:
- Die Stundenlöhne der Anlage A werden um 2,9 Prozent erhöht und auf den nächsten Centbetrag aufgerundet
- Die Lehrlingseinkommen werden im Durchschnitt um 3,1 Prozent erhöht
- Erhöhung der Taggelder um € 0,50 auf € 11,00 bzw. € 17,50
In der gemeinsamen Gesamtbewertung liegt der Abschluss bei rund 3,2 Prozent
Der neue Mindestlohn beträgt € 2.230,78
Geltungstermin: 1. März 2026
Laufzeit: 12 Monate
21. Januar 2026
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