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Gewerbliche Gärtner und Landschaftsgärtner: +2,9 Prozent ab 1. März

Lehrlingseinkommen steigen um durchschnittlich 3,1 Prozent

Weihnachtssterne in Gärtnerei

Bei der Lohnverhandlung mit der Bundesinnung der Gärtner und Floristen hat die PRO-GE für die Dienstnehmer:innen in den gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben am 19. Jänner 2026 einen Abschluss erreicht.

Das Ergebnis:

  • Die Stundenlöhne der Anlage A werden um 2,9 Prozent erhöht und auf den nächsten Centbetrag aufgerundet
  • Die Lehrlingseinkommen werden im Durchschnitt um 3,1 Prozent erhöht
  • Erhöhung der Taggelder um € 0,50 auf € 11,00 bzw. € 17,50

In der gemeinsamen Gesamtbewertung liegt der Abschluss bei rund 3,2 Prozent

Der neue Mindestlohn beträgt € 2.230,78

Geltungstermin: 1. März 2026
Laufzeit: 12 Monate

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