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KV-Abschluss Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlgewerbe

Löhne steigen mit 1. Jänner 2026 um durchschnitlich 2,8 Prozent

Für die Arbeiter:innen des Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlgewerbes hat die PRO-GE am 11. Dezember 2025 nachfolgenden KV-Abschluss erzielt.

Das Ergebnis:

  • Erhöhung der Lohnkategorien um durchschnittlich 2,8 Prozent
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 3,2 Prozent 

Neuer Mindestlohn: € 2.078

Geltungsbeginn: 1. Jänner 2026
Laufzeit: 12 Monate

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