KV-Abschluss Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlgewerbe
Löhne steigen mit 1. Jänner 2026 um durchschnitlich 2,8 Prozent
Für die Arbeiter:innen des Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlgewerbes hat die PRO-GE am 11. Dezember 2025 nachfolgenden KV-Abschluss erzielt.
Das Ergebnis:
- Erhöhung der Lohnkategorien um durchschnittlich 2,8 Prozent
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 3,2 Prozent
Neuer Mindestlohn: € 2.078
Geltungsbeginn: 1. Jänner 2026
Laufzeit: 12 Monate
12. Dezember 2025
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