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KV-Abschluss Orthopädieschuhmacher und Schuhmachergewerbe

2000 Euro Mindestlohn erreicht

Bei den  Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten im Orthopädieschuhmacher- und Schuhmachergewerbe konnte in der ersten Verhandlungsrunde ein KV-Abschluss erzielt werden.

Mit diesem Abschluss ist der finale Schritt gelungen, die Schwerpunktforderung von 2000 Euro Mindestlohn zum 31.12.2026 umzusetzen. Für das Verhandlungsteam war es ebenfalls wichtig, dass die Lehrlingseinkommen stärker angehoben werden, um so das Ziel von 1000 Euro im ersten Lehrjahr zu erreichen.

Lohnrechtliche Verbesserungen:

  • 2,9 % Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne (Orthopädieschuhmacher)
  • 2,8 % Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne (Schuhmachergewerbe)
  • 50,- Euro Erhöhung der Lehrlingseinkommen pro Lehrjahr (Ergibt +5,26 % bis +3,14 %; +4,3 % im Durchschnitt)

Der neue KV-Mindestlohn beträgt:

€ 2.039,98 (Orthopädieschuhmachergewerbe)
€ 2.008,78 (Schuhmachergewerbe)

Geltungstermin: 1. Jänner 2027
Laufzeit: 12 Monate

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