KV-Abschluss im Teigwarengewerbe
Mindestlöhne steigen um 2,9 Prozent
Für die Arbeiter:innen im Teigwarengewerbe konnte folgender Abschluss erzielt werden.
Das Ergebnis:
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,90 % plus Aufrundung auf die nächsten 50 Cent.
Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt somit 1.947,00 Euro.
Geltungstermin: 01. Jänner 2026
Laufzeit: 12 Monate
03. Februar 2026