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KV-Abschluss im Teigwarengewerbe

Mindestlöhne steigen um 2,9 Prozent

Für die Arbeiter:innen im Teigwarengewerbe konnte folgender Abschluss erzielt werden. 

Das Ergebnis:

Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,90 % plus Aufrundung auf die nächsten 50 Cent.

Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt somit 1.947,00 Euro. 

 

Geltungstermin: 01. Jänner 2026

Laufzeit: 12 Monate