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Textilreinigergewerbe: KV-Löhne steigen um 3,2 Prozent

Lehrlingseinkommen werden ebenfalls um 3,2 Prozent angehoben

Bei der am 11. November 2025 stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten im Textilreinigergewerbe konnte ein KV-Abschluss erzielt werden: Die durchschnittliche Inflationsrate im vereinbarten Beobachtungszeitraum beträgt 3,2 Prozent.

Lohnrechtliche Verbesserungen:

  • 3,2 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne 
  • IST-Löhne: Aufrechterhaltung der Überzahlung
  • 3,2 Prozent Erhöhung der Lehrlingseinkommen 
  • 2.000,- Euro Mindestlohn – Zielvereinbarung/Umsetzung bis zum 31.12.2026 weiter aufrecht

Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.944,65.

Geltungstermin: 1. Jänner 2026
Laufzeit: 12 Monate