Textilreinigergewerbe: KV-Löhne steigen um 3,2 Prozent
Lehrlingseinkommen werden ebenfalls um 3,2 Prozent angehoben
Bei der am 11. November 2025 stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten im Textilreinigergewerbe konnte ein KV-Abschluss erzielt werden: Die durchschnittliche Inflationsrate im vereinbarten Beobachtungszeitraum beträgt 3,2 Prozent.
Lohnrechtliche Verbesserungen:
- 3,2 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne
- IST-Löhne: Aufrechterhaltung der Überzahlung
- 3,2 Prozent Erhöhung der Lehrlingseinkommen
- 2.000,- Euro Mindestlohn – Zielvereinbarung/Umsetzung bis zum 31.12.2026 weiter aufrecht
Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.944,65.
Geltungstermin: 1. Jänner 2026
Laufzeit: 12 Monate
11. November 2025