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KV-Abschluss Orthopädie- und Schuhmachergewerbe

Bis zu 9 Prozent Plus; Lehrlingseinkommen steigen im Schnitt um 18 Prozent

Bei der  Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten im Orthopädieschuhmacher- und Schuhmachergewerbe konnte am 21. November 2023 ein KV-Abschluss erzielt werden. Trotz nach wie vor außergewöhnlicher Rahmenbedingungen, hoher Energie- und Rohstoffkosten einerseits und einer extremen Belastung durch die gestiegenen Preise für die Beschäftigten andererseits, wurde konstruktiv an einem Ergebnis gearbeitet.

Für das Verhandlungsteam war es weiters wichtig, dass vor allem die Lehrlingseinkommen stärker angehoben werden. Die durchschnittliche Inflationsrate im vereinbarten Beobachtungszeitraum beträgt 8,7 Prozent. Mit dem Abschluss konnte die hohe Teuerung der letzten 12 Monate für die Beschäftigten der Branche abgegolten werden. 

Lohnrechtliche Verbesserungen:

  • 9 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne (Orthopädieschuhmachergewerbe)
  • 8,8 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne (Schuhmachergewerbe)
  • 18 Prozent Erhöhung der Lehrlingseinkommen (im Durchschnitt)

Der neue KV-Mindestlohn beträgt:

€ 1.849,37 (Orthopädieschuhmachergewerbe)

€ 1.821,69 (Schuhmachergewerbe)

Geltungstermin: 1. Jänner 2024

Laufzeit: 12 Monate

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