KV-Abschluss Gewerbe Agrarservice
8,9 Prozent Lohnerhöhung mit 1. März 2023
Bei der Lohnverhandlung für die ArbeitnehmerInnen im Gewerbe Agrarservice hat die PRO-GE am 28. Februar 2023 einen Abschluss erreicht.
Das Ergebnis im Detail:
- Die Lohngruppen von 1 bis 5 werden um 8,9 Prozent erhöht
- Der Nachtstundenzuschlag wird um 8,9 Prozent erhöht
- Einführung einer Entlohnungsregelung für Praktikanten
- Neudefinition der Lohngruppe 4 - Maschinenführer
Neuer Mindestlohn: 1.767,86 €
Geltungstermin: 1. März 2023
Laufzeit: 12 Monate
28. Februar 2023
- Kostenloser Rechtsschutz
- Finanzielle Unterstützungen
- Günstiger Urlaub
- Sparen mit der Mitgliedskarte