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Arbeitskräfteüberlassung: 8,5 Prozent mehr Lohn

KV-Abschluss gilt rückwirkend mit 1. Jänner 2024.

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für rund 80.000 Arbeiter:innen in der Arbeitskräfteüberlassung hat die PRO-GE am 14. Februar 2024 einen erfolgreichen Abschluss erzielt. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden rückwirkend mit 1. Jänner um 8,5 Prozent erhöht. Der neue Mindestlohn beträgt damit 2.191,27 Euro.

Das Ergebnis im Überblick:

  • KV-Löhne steigen um 8,50 Prozent
  • neuer Mindestlohn 2.191,27 Euro
  • Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht
  • Mitarbeiterprämie 2024: Die Vertragspartner beschließen diesbezüglich weiterführende Gespräche zu führen
Beschäftigungsgruppen und Stundenlöhne ab 1. Jänner 2024:

BG F Techniker

€ 23,37

BG E Qualifizierte Facharbeiter:in

€ 18,97

BG D Facharbeiter:in

€ 16,48

BG C Qualifizierte Arbeitnehmer:in

€ 14,71

BG B Angelernte Arbeitnehmer:in

€ 13,09

BG A Ungelernte Arbeitnehmer:in
(im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit)

€ 13,09

Gültig ab 1. Jänner 2024
Laufzeit: 12 Monat