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KV-Abschluss Alkoholfreie Erfrischungsgetränkeindustrie 2024

Löhne steigen rückwirkend mit 1. Jänner um 8,1 Prozent

Für die Beschaftigten der alkoholfreien Erfrischungsgetränkeindustrie hat die PRO-GE folgenden Abschluss erreicht.

Das Ergebnis im Überblick:

  • Erhöhung der KV-Löhne um 8,1 Prozent
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 8,1 Prozent plus Aufrundung auf die nächsten 5 Euro
  • Erhöhung der DAZ um 8,1 Prozent plus Aufrundung auf den nächsten vollen Euro;  ergibt eine durchschnittliche Erhöhung von 8,8 Prozent
  • Erhöhung der Verkaufsprovisionen um 8,1 Prozent
  • Erhöhung der Zehrgelder um 8,1 Prozent

Die euromäßigen Überzahlungen bleiben voll aufrecht. 

Neuer Mindestlohn: € 2.224,09

Geltungstermin: 1. Jänner 2024
Laufzeit: 12 Monate