KV-Abschluss Alkoholfreie Erfrischungsgetränkeindustrie 2025
Löhne und Lehrlingseinkommen steigen mit Jahresbeginn um 3,3 Prozent
Für die Beschäftigten in der alkoholfreie Erfrischungsgetränkeindustrie hat die PRO-GE einen erfolgreichen Kollektivvertragsabschluss erreicht.
Das Ergebnis in der Übersicht:
- Erhöhung der KV-Löhne um 3,3 Prozent
 - Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 3,3 Prozent
 - Erhöhung der DAZ um 3,6 Prozent
 - Erhöhung der Verkaufsprovisionen um 3,3 Prozent
 - Erhöhung der Zehrgelder um 3,3 Prozent
 
Die euromäßigen Überzahlungen bleiben voll aufrecht.
Neuer Mindestlohn: € 2.297,48
Geltungstermin: 01. Jänner 2025
Laufzeit: 12 Monate
    
  
  
  19. Dezember 2024
    
    
    
    
  
  
  
        
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