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Erwerbsgärtnereien und Baumschulen Salzburg: +8,3 Prozent

Neuer Mindestlohn 1.818,23 Euro ab 1. Jänner

Für die Arbeiterinnen und Arbeiter in den Erwerbsgärtnereien und Baumschulen im Bundesland Salzburg konnte die PRO-GE am 11. Jänner 2024 einen Kollektivvertragsabschluss erzielen

Das Ergebnis im Detail: 

  • Erhöhung der Kollektivvertragsstundenlöhne und Lehrlingseinkommen um 8,3 Prozent

Neuer Mindestlohn: 1.818,23 €
Geltungsbeginn: 1. Jänner 2024