EVU: Abschluss in sechster Verhandlungsrunde
KV- und Ist-Löhne steigen zwischen 8,6 und 9,6 Prozent
Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten der Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) haben die Gewerkschaften PRO-GE und GPA in der Nacht auf 1. Februar in der sechsten Runde einen Abschluss erzielt. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden ebenso wie die Ist-Löhne um 8,6 bis 9,6 Prozent angehoben. Die Lerhlingseinkommen steigen um durchschnittlich 10 Prozent.
Das Ergebnis im Überblick:
- Erhöhung der Mindestlöhne nach Beschäftigungsgruppen:
- BG 1-3: 9,6 Prozent
- BG 4-8: 9,5 Prozent
- BG 9-12: 9,4 Prozent
- BG 13: 9,0 Prozent
- BG 14-15: 8,6 Prozent
- Neuer Mindestlohn € 2.268,19
- Erhöhung der Ist-Löhne ebenfalls von 8,6 bis 9,6 Prozent
- Erhöhung der Zulagen um 9,3 Prozent
- Erhöhung der Schichtzulagen:
- 2. Schicht +19,52 Prozent
- 3. Schicht +8,16 Prozent
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 10,0 Prozent
- Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 8, 6 Prozent
- Kinderzulage beträgt € 66,114
- Weitere Ergebnisse: Sozialpartnererklärung für ein Präventionskonzept zum Schutz der ArbeitnehmerInnen und Evaluierung der Arbeits-, Entgelt- und Beschäftigungsbedingungen vergleichbarer ArbeitnehmerInnen
Gültig ab 1. Februar 2023
01. Februar 2023
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