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KV-Abschluss Florist:innen und Blumeneinzelhändler:innen

8,3 Prozent mehr Lohn mit 1. März 2024

Bei der Lohnverhandlung für die Florist:innen und Blumeneinzelhändler:innen Österreichs konnte die PRO-GE am 15. März 2024 nachfolgenden Abschluss erreichen.

Das Ergebnis im Detail:

  • Erhöhung der Mindestlöhne um 8,3 Prozent
  • Erhöhung des Lehrlingseinkommens um 8,3 Prozent 

Neuer Mindestlohn: € 1.841,10

Geltungstermin: 1. März 2024
Laufzeit: 12 Monate