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Forst- & Landarbeiter:innen der Gemeinde Wien: +9,15 Prozent

Mindestbetrag von 192 Euro ergibt bis zu 9,71 Prozent Lohnerhöhung

Bei der Lohnverhandlung für die Forst- und Landarbeiter:innen der Gemeinde Wien konnte die PRO-GE am 12. Jänner 2024 nachstehenden Abschluss erreichen.

Das Ergebnis im Detail:

  • Die Mindestlöhne in den Anlagen A und B werden um 9,15 Prozent, mindestes jedoch um 192,- Euro (ergibt bis zu 9,71 Prozent) erhöht
  • Die im § 12 genannten Zulagen werden um 9,15 Prozent erhöht
  • Im Rahmenrecht wurden Änderungen im § 13 sowie Anpassungen an das Landarbeitsgesetz vorgenommen

Neuer Mindestlohn für ForstarbeiterInnen 2.227,98 Euro
Neuer Mindestlohn für LandarbeiterInnen 2.169,00 Euro

Geltungstermin: 1. Jänner 2024
Laufzeit: 12 Monate