Fruchtsaftindustrie: 8,5 Prozent mehr Lohn
200 Euro Teuerungsprämie; 900 Euro Lehrlingseinkommen im ersten Lehrjahr
Bei der Lohnverhandlung für die Arbeiterinnen und Arbeiter der Fruchtsaftindustrie hat die PRO-GE am 30. Jänner 2023 einen erfolgreicher Abschluss erzielt.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der KV-Löhne um 8,5 Prozent
- Überproportionale Erhöhung der Lehrlingseinkommen: 1. Lehrjahr – 900 Euro
- Erhöhung der Zehrgelder um 8,5 Prozent
- Erhöhung der Dienstalterszulagen um 8,5 Prozent
- Teuerungsprämie in der Höhe von 200 Euro
- Begünstigungsklausel bleibt aufrecht
- Neuer Mindestlohn: € 1.942,71
Geltungstermin: 1. Februar 2023
Laufzeit: 12 Monate
30. Januar 2023