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Fruchtsaftindustrie: 7,64 Prozent mehr Lohn

1.000 Euro Lehrlingseinkommen im 1. Lehrjahr

Bei der Lohnverhandlung für die Arbeiter:innen der Fruchtsaftindustrie hat die PRO-GE am 5. März 2024 einen erfolgreichen Abschluss erzielt.

Das Ergebnis im Detail:

  • Erhöhung der KV-Löhne um 7,64 Prozent
  • Lehrlingseinkommen: 
    • 1. Lehrjahr: 1.000 Euro
    • 2. Lehrjahr: 1.200 Euro
    • 3. Lehrjahr: 1.680 Euro
    • 4. Lehrjahr: 1.820 Euro 
  • Erhöhung der Zehrgelder um 7,50 Prozent
  • Erhöhung der DAZ um 7,62 Prozent
  • Begünstigungsklausel bleibt aufrecht

Neuer Mindestlohn: € 2.093,44

Geltungstermin: 1. Februar 2024
Laufzeit: 12 Monate