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Gewerbliche Gärtner- und Landschaftsgärtnereibetriebe: plus 8,8 Prozent

1.950,45 Euro neuer Mindestlohn ab 1. März 2023

Am 16. Jänner 2023 fand die Lohnverhandlung für die DienstnehmerInnen in den gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben statt. Dabei wurde mit der Bundesinnung der Gärtner und Floristen ein Abschluss erreicht.

 

Das Ergebnis:

  • Die Stundenlöhne der Anlage A werden um 8,8 Prozent erhöht.
  • Das Taggeld wird im § 6/1/e auf € 10,50 (10,5 Prozent) und € 17,00 (11,8 Prozent) erhöht 
  • Die Lehrlingseinkommen werden von 9,7 Prozent bis 11 Prozent erhöht.
  • Gespräche zur Überarbeitung des Rahmenrechtes werden stattfinden
  • Der neue Mindestlohn beträgt € 1.950,45

 

Geltungstermin: 1. März 2023

Laufzeit: 12 Monate