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Gewerbliche Wärmeversorgungsunternehmen: 10 Prozent mehr Lohn, maximal 400 Euro

Neuer Mindestlohn: € 2.485,87

Bei der KV Verhandlung am 7.12.2023 für die Arbeiter:innen in den gewerblichen Wärmeversorgungsunternehmen konnte folgender Abschluss erreicht werden:

 

  • Erhöhung der IST-Löhne um 10% max. € 400,00
  • Erhöhung der Mindestlöhne in den Grundstufen um 8,5 %
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 8,5 % 
  • Erhöhung der Erhöhung der 2. und 3. Schicht laut Vereinbarung
  • Erhöhung des Lehrlingseinkommens      
    • 1. Lehrjahr € 1.000,00
    • 2. Lehrjahr € 1.182,65
    • 3. Lehrjahr € 1.546,13
    • 4. Lehrjahr € 2.028,95
  • Erhöhung der Entlohnung der Pflichtpraktikanten auf € 1.000,00

 

Neuer Mindestlohn: € 2.485,87

Geltungsbeginn: 1. November 2023

Laufzeit: 12 Monate

  • Kostenloser Rechtsschutz
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