Ledererzeugende Industrie: Mindestlöhne steigen um 3,9 Prozent
Im Vorjahr vereinbarte Erhöhung finalisiert – gilt rückwirkend mit 1. Jänner 2026
Die Sozialpartner der Ledererzeugenden Industrie konnten sich bereits bei den Kollektivvertragsverhandlungen im letzten Jahr auf den Abschluss für 2026 einigen. Personelle Veränderungen auf Unternehmens-/Arbeitgeberseite haben in der Finalisierung der Vereinbarung Verzögerungen ergeben. Die festgelegten Erhöhungen auf Basis der durchschnittlichen Inflation Jänner bis Dezember 2025 von 3,5 Prozent plus 0,4 Prozent ergeben einen Abschluss von 3,9 Prozent.
Der Abschluss im Überblick:
- 3,9 Prozent Erhöhung der KV-Mindestlöhne
- IST-Löhne: Aufrechterhaltung bestehender Überzahlungen
- Die bisher bestehende betragsmäßige Überzahlungsdifferenz zwischen KV- und Ist-Lohn/-gehalt bleibt in unveränderter Höhe aufrecht.
- 3,9 Prozent Erhöhung der Lehrlingseinkommen (gerundet auf den nächsten vollen Euro)
Der neue Mindestlohn beträgt: 1.728,12 EURO
Geltungsbeginn: 1. Jänner 2026
Laufzeit: 12 Monate
16. Juni 2026