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KV-Abschluss Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlindustrie

8,0 bis 8,3 Prozent mehr Lohn rückwirkend mit 1. Jänner 2024

Bei der Lohnverhandlung für die Arbeiter:innen in der Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlindustrie konnte die PRO-GE am 16.2.2024 nachfolgenden Abschluss erzielen.

Das Ergebnis im Überblick:

  • Erhöhung der KV- Löhne: 
    • Lohnkategorien 1 + 2  um 8,0 Prozent
    • Lohnkategorien 3 + 4  um 8,2 Prozent, neuer Mindestlohn in der LK 4: € 2.164,32
    • Lohnkategorie 5 um 8,3 Prozent 
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 8,0 Prozent
  • Erhöhung der Dienstalterszulagen um 9,0 Prozent 
  • Erhöhung der Zehrgelder 
  • Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung

Neuer Mindestlohn (LK 5 bis zu 4 Wochen): € 1.922,17

Geltungstermin: 1. Jänner 2024
Laufzeit: 12 Monate