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Unterstützungen im Todesfall

Stirbt ein Mitglied, kann um eine Unterstützung für die Begräbniskosten angesucht werden.

Begräbniskostenunterstützung

Voraussetzungen

Ableben eines aktiven oder pensionierten Mitglieds.

Höhe der Unterstützung

  • Ab 12 Monaten geleistete Vollbeiträge: 60 Euro
  • Mitgliedschaft 3 bis 10 Jahre: 150 Euro
  • Mitgliedschaft über 10 bis 20 Jahre: 160 Euro
  • Mitgliedschaft über 20 bis 30 Jahre: 170 Euro
  • Mitgliedschaft über 30 Jahre: 180 Euro

Erforderliche Unterlagen 

  • Sterbefallanzeige
    Achtung beim Ausfüllen! Bezugsberechtigt ist jene Person, die auch auf der Begräbniskostenrechnung mit Namen und Adresse als Rechnungsträger genannt ist. Sie muss sich auch in die Sterbefallanzeige eintragen und diese unterzeichnen.
  • Kopie der Sterbeurkunde
  • Kopie der Begräbniskostenrechnung

Bitte übermittle die erforderlichen Unterlagen und dein Ansuchen per Mail an unterstuetzung@proge.at

Freizeit-Unfalltod

Voraussetzung

Gilt nur bei Freizeitunfällen von aktiven Mitgliedern (gilt nicht für Pensionist:innen).

Höhe der Unterstützung

  • Mitgliedschaft mindestens 3 Jahre bis 10 Jahre: 800 Euro
  • Mitgliedschaft über 10 Jahre bis 25 Jahre: 1.000 Euro
  • Mitgliedschaft über 25 Jahre 1.200 Euro

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbefall- und Unfallanzeige
  • Kopie der Sterbeurkunde
  • Kopie von Bestattungskostenrechnung und Totenschaubefund

Bitte übermittle die erforderlichen Unterlagen und dein Ansuchen per Mail an unterstuetzung@proge.at

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