Glasbe- und -verarbeitende Industrie: Lehrlingseinkommen und KV-Mindestlöhne + 6,5 Prozent
Erhöhung der Zulagen und Aufwandsentschädigungen von 6,3 bis 6,5 Prozent
Bei der am 21. Mai 2024 stattgefundenen Verhandlungsrunde konnte in der glasbe- und -verarbeitenden Industrie ein Lohnabschluss erzielt werden.
Ausgangsbasis für die diesjährigen Lohn- und Gehaltsverhandlungen war die von beiden Verhandlungsseiten außer Streit gestellte rollierende Inflation von 6,3 %.
Hier der Abschluss im Detail:
- Die Mindestlöhne werden um 6,5 % erhöht.
- Die IST-Löhne werden um 6,3 % erhöht, max. € 350,-.
- Die Lehrlingseinkommen werden um 6,5, % erhöht.
- Kollektivvertragliche Zulagen werden um 6,5 % erhöht.
- Die innerbetrieblichen Zulagen werden um 6,3 % erhöht.
- Reisekosten und Aufwandsentschädigungen werden um 6,33 % erhöht.
- Ermächtigung einer steuer- und abgabenfreien Mitarbeiter:innenprämie
Der neue Kollektivvertrag tritt am 1. Juni 2024 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
Neuer KV-Mindestlohn: € 2.034,08
- Kostenloser Rechtsschutz
- Finanzielle Unterstützungen
- Günstiger Urlaub
- Sparen mit der Mitgliedskarte
22. Mai 2024