KV-Abschluss Bekleidungsindustrie und Industrielle Wäschereien
KV-Löhne steigen mit 1. Juli 2025 um 2,8 Prozent
Bei der Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten in der Bekleidungsindustrie und den Industriellen Wäschereien konnte die PRO-GE am 2. Juni 2025 einen Abschluss erzielen. Die durchschnittliche Inflationsrate im vereinbarten Beobachtungszeitraum beträgt 2,6 Prozent.
Der Abschluss im Überblick:
- 2,8 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne
- 2,6 Prozent Erhöhung der IST-Löhne in der Bekleidungsindustrie, maximal jedoch um € 120,-
- 2,6 Prozent Erhöhung der IST-Löhne in den Industriellen Wäschereien, maximal jedoch um € 115,-
Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich der Maximalbetrag aliquot entsprechend ihrer vertraglich vereinbarten Normalarbeitszeit - 2,8 Prozent Erhöhung der Lehrlingseinkommen
- 2,8 Prozent Erhöhung der Zulagen, Zuschläge und Prämien
- Urlaubszuschuss auf der erhöhten Basis
- Fortführung der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Stufenplanes zur Erreichung des Mindestlohnes von € 2.000 mit dem Ziel, diesen bis 31.12.2026 umzusetzen
- Anpassung des Kilometergeldes an die neuen Steuerfreigrenzen des EstG (+0,08 € je Stufe)
- Unterjährige Arbeitsgruppe zur Anpassung der Reiseaufwandsentschädigung an die neuen Steuerfreigrenzen des EstG
Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.901,15 (Bekleidungsindustrie) bzw. € 1.920,72 (Industrielle Wäschereien)
Gilt nur für Wäschereien:
- Arbeitsgruppe zur Reform der Lohngruppen
- Verlängerung der KV-Regelung gemäß § 12a ARG Feiertagsarbeit bis 30.06.2026
Geltungsbeginn: 1.7.2025
Laufzeit: 12 Monate
03. Juni 2025
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