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KV-Abschluss Bekleidungsindustrie und Industrielle Wäschereien

KV-Löhne steigen mit 1. Juli 2025 um 2,8 Prozent

Symbolbild Bekleidungsindustrie und -gewerbe

Bei der Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten in der Bekleidungsindustrie und den Industriellen Wäschereien konnte die PRO-GE am 2. Juni 2025 einen Abschluss erzielen. Die durchschnittliche Inflationsrate im vereinbarten Beobachtungszeitraum beträgt 2,6 Prozent.

Der Abschluss im Überblick:

  • 2,8 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne
  • 2,6 Prozent Erhöhung der IST-Löhne in der Bekleidungsindustrie, maximal jedoch um € 120,-
  • 2,6 Prozent Erhöhung der IST-Löhne in den Industriellen Wäschereien, maximal jedoch um € 115,-
    Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich der Maximalbetrag aliquot entsprechend ihrer vertraglich vereinbarten Normalarbeitszeit
  • 2,8 Prozent Erhöhung der Lehrlingseinkommen 
  • 2,8 Prozent Erhöhung der Zulagen, Zuschläge und Prämien 
  • Urlaubszuschuss auf der erhöhten Basis
  • Fortführung der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Stufenplanes zur Erreichung des Mindestlohnes von € 2.000 mit dem Ziel, diesen bis 31.12.2026 umzusetzen
  • Anpassung des Kilometergeldes an die neuen Steuerfreigrenzen des EstG (+0,08 € je Stufe)
  • Unterjährige Arbeitsgruppe zur Anpassung der Reiseaufwandsentschädigung an die neuen Steuerfreigrenzen des EstG

Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.901,15 (Bekleidungsindustrie) bzw. € 1.920,72 (Industrielle Wäschereien)

Gilt nur für Wäschereien: 

  • Arbeitsgruppe zur Reform der Lohngruppen 
  • Verlängerung der KV-Regelung gemäß § 12a ARG Feiertagsarbeit bis 30.06.2026

Geltungsbeginn: 1.7.2025
Laufzeit: 12 Monate

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