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Papierindustrie: KV-Löhne steigen um 2,65 Prozent

PRO-GE und GPA: „Nachhaltige Erhöhung statt Nulllohnrunde“

In der vierten Verhandlungsrunde konnte am 19. Mai 2025 ein Kollektivvertragsabschluss für die rund 8.000 Beschäftigten der Papierindustrie erzielt werden. Für die Gewerkschaften PRO-GE und GPA ist das Ergebnis ein Erfolg gegen die ursprüngliche Forderung nach einer Nulllohnrunde. Der Druck aus den Betrieben hat entscheidend dazu beigetragen, dass eine volle nachhaltige Abgeltung der Teuerung vor allem für untere und mittlere Einkommensgruppen durchgesetzt werden konnte. 

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und sowie die Lehrlingseinkommen steigen rückwirkend mit 1. Mai 2025 um 2,65 Prozent. Die Ist-Löhne werden – abhängig vom Betriebsergebnis 2024 – gestaffelt um bis zu 2,65 Prozent erhöht. Dies soll Betrieben mit großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten helfen, Beschäftigung zu sichern. Auch bei Zulagen und Reiseaufwandsentschädigungen konnten Verbesserungen erreicht werden. Verhandlungsbasis war die durchschnittliche Inflationsrate von 2,65 Prozent. 

„Die Nullrunde stand im Raum – wir haben sie verhindert. Das war nur möglich, weil die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben klar Haltung gezeigt haben“, erklärt Walter Kogler, Vorsitzender des Wirtschaftsbereichs Papierindustrie in der Gewerkschaft GPA. „In wirtschaftlich schwierigen Zeiten braucht es Standfestigkeit – und die haben wir gemeinsam bewiesen.“

„Dieser Abschluss ist ein sozialpartnerschaftlicher Kompromiss – getragen von Verantwortung auf beiden Seiten“, so Werner Leitner, Bundesbranchenvorsitzender der Gewerkschaft PRO-GE. „Er zeigt, dass Sozialpartnerschaft auch dann funktioniert, wenn es nicht leicht ist. Und dass gewerkschaftlicher Zusammenhalt etwas bewegt!“

Das Ergebnis im Überblick:

  • Mindestlöhne +2,65 Prozent (Pappe + 2,45 Prozent)
  • IST-Löhne +2,65 Prozent, maximal € 110,00
    Rezessionsklausel abhängig vom Betriebsergebnis 2024:
    • +2,45 Prozent, maximal € 95,00 (EBIT zwischen 0 und  0,75 Prozent)
    • +2,45 Prozent, maximal € 70,00 (EBIT negativ) 
  • Lehrlingseinkommen um +2,65 Prozent
  • Kollektivvertragliche Reiseaufwandsentschädigungen +2,45 Prozent
  • Innerbetriebliche Zulagen, sofern im Kollektivvertrag namentlich genannt +2,65 Prozent, alle sonstigen Zulagen +2,45 Prozent

Geltungstermin: 1. Mai 2025
Laufzeit: 12 Monate

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