Glasindustrie: Einigung in dritter Runde
KV-Löhne steigen um 2,4 Prozent, Ist-Löhne um 1,75 Prozent plus 22 Euro
In der dritten Runde der Kollektivvertragsverhandlungen für die insgesamt rund 7.500 Beschäftigten der Glashüttenindustrie und der Glasbe- und -verarbeitenden Industrie am 10. Juni haben die Gewerkschaften PRO-GE und GPA einen Abschluss erzielt. Die Mindestlöhne sowie die Lehrlingseinkommen werden in beiden Kollektivverträgen um 2,4 Prozent angehoben. Die Ist-Löhne steigen um 1,75 Prozent plus 22 Euro, das ergibt für geringe Einkommen Lohnerhöhungen bis zu 2,65 Prozent in der Glashüttenindustrie und bis zu 2,7 Prozent in der Glasbe- und -verarbeitenden Industrie.
Das Ergebnis im Überblick:
- Die kollektivvetraglichen Mindestlöhne werden um 2,4 Prozent erhöht.
- Die IST-Löhne werden um 1,75 Prozent plus einem Fixbetrag von 22 Euro erhöht.
- Die Lehrlingseinkommen werden um 2,4 Prozent erhöht.
- Kollektivvertragliche Zulagen werden um 2,3 Prozent erhöht.
- Die innerbetrieblichen Zulagen werden um 2,3 Prozent erhöht.
Neuer Mindestlohn Glashüttenindustrie: € 2.539,78
Neuer Mindestlohn Glasbe- und -verarbeitende Industrie: € 2.138,09
Der neue Kollektivvertrag tritt am 1. Juni 2026 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
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