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Glasindustrie: Einigung in dritter Runde

KV-Löhne steigen um 2,4 Prozent, Ist-Löhne um 1,75 Prozent plus 22 Euro

In der dritten Runde der Kollektivvertragsverhandlungen für die insgesamt rund 7.500 Beschäftigten der Glashüttenindustrie und der Glasbe- und -verarbeitenden Industrie am 10. Juni haben die Gewerkschaften PRO-GE und GPA einen Abschluss erzielt. Die Mindestlöhne sowie die Lehrlingseinkommen werden in beiden Kollektivverträgen um 2,4 Prozent angehoben. Die Ist-Löhne steigen um 1,75 Prozent plus 22 Euro, das ergibt für geringe Einkommen Lohnerhöhungen bis zu 2,65 Prozent in der Glashüttenindustrie und bis zu 2,7 Prozent in der Glasbe- und -verarbeitenden Industrie.

Das Ergebnis im Überblick:

  • Die kollektivvetraglichen Mindestlöhne werden um 2,4 Prozent erhöht. 
  • Die IST-Löhne werden um 1,75 Prozent plus einem Fixbetrag von 22 Euro erhöht. 
  • Die Lehrlingseinkommen werden um 2,4 Prozent erhöht.
  • Kollektivvertragliche Zulagen werden um 2,3 Prozent erhöht.
  • Die innerbetrieblichen Zulagen werden um 2,3 Prozent erhöht.

Neuer Mindestlohn Glashüttenindustrie: € 2.539,78
Neuer Mindestlohn Glasbe- und -verarbeitende Industrie: € 2.138,09

Der neue Kollektivvertrag tritt am 1. Juni 2026 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

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