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KV Papierindustrie

Mehrere Meter hohe und lange Papierrolle in einer Papierfabrik

Abschluss in der sechsten Runde

KV-Löhne steigen um 2,4 Prozent – Bis zu +2,75 Prozent Ist-Erhöhung für niedrige Einkommen

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 7.500 Beschäftigten der Papierindustrie haben die Gewerkschaften PRO-GE und GPA am 21. Mai einen Abschluss erzielt. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden rückwirkend mit 1. Mai um 2,4 Prozent erhöht, ebenso die Lehrlingseinkommen. Die Ist-Löhne werden um 1,8 Prozent plus 28 Euro angehoben, das ergibt im Bereich der Arbeiter:innen nachhaltige Lohnerhöhungen von 2,65 Prozent im Durchschnitt und bis zu 2,75 Prozent für die niedrigsten Einkommen. "Die Verhandlungen in diesem Jahr verliefen zäh und schwierig. Erst nach den Betriebsversammlungen haben sich die Arbeitgeber bewegt", rekapituliert die PRO-GE Verhandlungsleiter Wolfgang Cerne, "Nur durch den Rückhalt von den Beschäftigten konnte eine Einigung erreicht werden."

Insgesamt zogen sich die Verhandlungen über sechs Wochen und ebensoviele Verhandlungsrunden. 120 Betriebsrät:innen kamen nach der vierten Verhandlungsrunde dem Aufruf der Gewerkschaften zu einer Konferenz nach, zuletzt wurden flächendeckend Betriebsversammlungen abgehalten. "Der Abschluss ist ein sozialpartnerschaftlicher Kompromiss, der von beiden Seiten Zugeständnisse benötigt hat. Die wirtschaftlichen Herausforderungen, denen die Branche gegenübersteht, werden darin ebenso berücksichtigt wie die Lebenssituation der Beschäftigten angesichts der immer noch hohen Teuerung", ziehen Cerne Bilanz.

Der Abschluss im Überblick:

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,4 Prozent
  • Erhöhung der IST-Löhne um 1,8 Prozent plus € 28,00
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,4 Prozent
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen sowie der innerbetrieblichen Zulagen um 2,0 Prozent
  • In Betrieben mit einer negativen EBIT-Marge erfolgen die Erhöhungen zum 1.9.2026, bei einer negativen EBIT-Marge von mehr als -10 Prozent zum 1.11.2026

Geltungstermin: 1. Mai 2026
Laufzeit: 12 Monate

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