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Textilindustrie: Erster Abschluss in der diesjährigen Frühjahrslohnrunde

Mindestlöhne steigen um 2,9 Prozent

Im der Textilindustrie konnte in der zweiten Verhandlungsrunde am 23. März 2026 ein Kollektivvertragsabschluss für die rund 7.500 Beschäftigten erzielt werden.

Die Rahmenbedingungen für den Kollektivvertragsabschluss waren heuer aufgrund der allgemein herausfordernden Wirtschaftslage und der rückläufigen wirtschaftlichen Entwicklung für den Großteil der Textilbranche schwierig.

Auch in fordernden Zeiten konnten die Sozialpartner eine für die Branche maßgeschneiderte Lösung erarbeiten.

Der Abschluss im Detail:

  • Die KV-Mindestlöhne steigen um 2,9 %
  • Die IST-Löhne steigen mit um 2,5 %
  • Die Lehrlingseinkommen steigen mit um 2,9 %
  • Die kollektivvertragliche Reisekosten- und Trennungsentschädigung sowie die Messegelder steigen um 2,5 %
  • Die bis 31. März 2026 befristete Erhöhung des Kilometergeldes auf die Steuerfreigrenze von 0,50 Euro/Kilometer gilt nunmehr unbefristet

Der neue KV-Mindestlohn beträgt 2.058,- Euro.

Geltungsbeginn: 1. April 2026
Laufzeit: 12 Monate