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Gewerkschaft PRO-GE: Streik ist Menschenrecht!

Sanktionen, Drohungen und Schikanen gegenüber Streikenden absolut verboten

„Der Menschenrechtsgerichtshof sagt eindeutig, dass Streik ein Menschenrecht ist, das sehr weit gilt und sogar Solidaritätsstreiks umfasst“, unterstützt Rechtsexpertin Susanne Haslinger (Gewerkschaft PRO-GE) die von Professor Martin Gruber-Risak im Standard getätigten Aussagen. „Derzeit werden viele Meinungen geäußert, die aber von der höchstgerichtlichen Rechtsprechung nicht ansatzweise gedeckt sind“, so Haslinger weiter. Dies diene lediglich zur Verunsicherung und Demoralisierung der Beschäftigten in jenen Betrieben, in denen Streiks abgehalten werden. Haslinger stellt klar, dass Sanktionen, Drohungen und Schikanen gegenüber Beschäftigten oder Streik-Organisator:innen absolut verboten seien. Dies würde jeder seriöse Jurist/jede seriöse Juristin bestätigen.

 

In den letzten Tagen wurde auch die Angst vor einer Abmeldung von der Österreichischen Gesundheitskasse geschürt, sollten die Beschäftigten an Streiks teilnehmen. Dabei sei eine Abmeldung die logische Konsequenz eines Verlusts des Entgeltanspruchs, so Haslinger. „Die Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer haben aber keinen Schaden zu befürchten, da aufgrund der Schutzfrist bei einer Unterbrechung der Pflichtversicherung der Krankenversicherungsschutz im Regelfall aufrecht bleibt. Darüber hinaus hat die Gesundheitskasse klargestellt, dass bei sehr kurzen Entgeltunterbrechungen von bis zu drei Tagen von einer Ab- und anschließenden Wiederanmeldung abgesehen werde“, betont die Rechtsexpertin. Sie appelliert an die Beschäftigten, sich nicht verunsichern zu lassen und sich bei Fragen an den Betriebsrat oder die zuständige Gewerkschaft zu wenden.

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