Gut zu wissen
FAQ zu den Bildungsangeboten der Gewerkschaft PRO-GE
Die Bildungsangebote der PRO-GE richten sich in erster Linie an aktive Mitglieder im Betriebsrat, Jugendvertrauensrat, aber auch im Aufsichtsrat oder an Behindertenvertrauenspersonen. Aber auch engagierte Ersatzbetriebsrät:innen können unsere Kurse besuchen, sofern noch Plätze frei sind.
Wir haben hier die gängisten Fragen und Antworten rund um die Bildungsangebote - von der Anmeldung bis zu den Stornobedingungen - zusammengestellt.
Sollte deine Frage hier nicht beantwortet werden, wende dich jederzeit an die Kolleginnen und Kollegen der Bildungsabteilung unter bildung@proge.at.
Wie kann ich mich zu einem Seminar anmelden?
Am einfachsten ist die Anmeldung hier online. Nachdem du die Grundausbildung absolviert hast, stehen dir auch die Seminare der Diplomausbildung und unsere Spezialseminare offen! Wähle ein Seminar aus, log dich ein und klicke auf "Anmeldung".
Du kannst das Anmeldeformular aber auch per Post an die Bildungsabteilung der Gewerkschaft PRO-GE, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien, per E-Mail an bildung@proge.at oder per Fax an 01 534 44 103 215 gesendet werden.
Die Anmeldungen müssen zeitgerecht vor Kursbeginn in der Bildungsabteilung einlangen, damit die Bildungsfreistellung rechtzeitig von dir beantragt werden kann.
Die Reservierung eines Platzes erfolgt in der Reihenfolge der eingelangten Anmeldungen. Kolleg:innen im aktiven Betriebsrat wird der Vorzug gegeben.
Bei kürzerer Anmeldezeit wird eine telefonische Nachfrage empfohlen!
Wer trägt die Fahrtkosten?
Die Kosten für die Fahrt zu einer Bildungsveranstaltung sind Aufwendungen aus der Betriebsratstätigkeit und müssen grundsätzlich von Dienstgeber:innen oder aus dem Betriebsratsfonds abgegolten werden.
Werden den Teilnehmer:innen die Fahrtkosten nicht erstattet, kann ein Fahrtkostenzuschuss in der Bildungsabteilung der Gewerkschaft PRO-GE beantragt werden.
Wie lange habe ich Anspruch auf Bildungsfreistellung?
Für gewählte aktive Mitglieder des Betriebsrates besteht ein Anspruch auf Bildungsfreistellung von drei Wochen und drei Arbeitstagen pro Funktionsperiode. Bei Vorliegen eines besonderen Interesses für eine bestimmte Ausbildung kann die Bildungsfreistellung auf maximal fünf Wochen ausgedehnt werden. Ein besonderes Interesse könnte zum Beispiel eine Ausbildung für Aufsichtsrät:innen sein. Für Jugendvertrauensrät:innen beträgt die Bildungsfreistellung zwei Wochen.
Ersatzbetriebsrät:innen haben dann Anspruch auf Bildungsfreistellung, wenn sie nach Ausscheiden eines Betriebsratsmitglieds auf ein Mandat nachrücken. Sie können dann allerdings nur noch den Restanspruch des ausgeschiedenen Betriebsratsmitglieds beanspruchen.
Ein Anspruch auf Bildungsfreistellung bedeutet nich automatisch einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Wird mein Entgelt während einer Fortbildung weiter bezahlt?
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten haben aktive Mitglieder im Betriebsrat einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für drei Wochen und drei Arbeitstage. Für Jugendvertrauensrät:innen gilt das für die Dauer von zwei Wochen.
Betriebsrät:innen in Betrieben unter 20 Beschäftigten und Ersatzbetriebsrät:innen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Bildungsfreistellung unter Fortzahlung des Entgelts. In diesen Fällen übernimmt der/die Veranstalter:in aber unter vorheriger Prüfung der Teilnahmekriterien das entgangene Entgelt.
Die Bildungsabteilung der Gewerkschaft PRO-GE übernimmt nur dann die Fortzahlung des Entgelts, wenn dies schon bei der Anmeldung ausdrücklich mitgeteilt und von uns genehmigt wurde. Ohne rechtzeitige Vorankündigung ist es nicht möglich, entgangenes Entgelt zu vergüten.
Die Höhe des entgangenen Entgelts errechnet sich nach der Höhe deines Gewerkschaftsbeitrages. Bitte achte daher auf die Beitragswahrheit. Entspricht dein Gewerkschaftsbeitrag nicht tatsächlich einem Prozent deines Bruttoeinkommens, werden keine Unterstützungen oder Leistungen gewährt.
Wann soll/kann ich anreisen?
Bei jenen Seminaren, welche am Montag um 9 Uhr beginnen, erfolgt die Anreise grundsätzlich am Sonntag. Solltest Du trotzdem erst am Montag – direkt zu Seminarbeginn – anreisen, ersuchen wir dich, dies der Bildungsabteilung bekanntzugeben.
Bei Seminaren die erst zu Mittag starten, ist eine Anreise nur am selben Tag möglich.
Muss ich teilnehmen, wenn ich angemeldet bin?
Ja. Mit deiner Kursanmeldung und der Gewährung der Bildungsfreistellung gemäß dem Arbeitsverfassungsgesetz (§ 118 ArbVG) geht auch die rechtliche Verpflichtung einher, am Kurs durchgehend teilzunehmen, so wie es das Seminarprogramm vorsieht. Dies wird wie die Arbeitsleistungspflicht, nur durch wichtige persönliche Dienstverhinderungsgründe durchbrochen.
Bei Krankheit oder einem anderen wichtigen Dienstverhinderungsgrund muss die PRO-GE Bildungsabteilung umgehend (schriftlich) informiert werden!
Gibt es Stornogebühren?
Ein Seminarplatz kostet mehrere hundert Euro pro Tag - auch wenn du nicht kommst. Sollte ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin unentschuldigt fernbleiben und bis Seminarbeginn keine Meldung einer Dienstverhinderung vorliegen, behält sich die Bildungsabteilung der PRO-GE vor, die anfallenden Gebühren an dich beziehungsweise an den Betriebsrat weiterzuleiten.
Wir appellieren aber in erster Linie an deine Kollegialität.
Sollte der Besuch des Seminars aus betrieblichen oder gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, muss die Bildungsabteilung umgehend schriftlich informiert werden.
Durch deine rechtzeitige Stornierung ermöglichst du anderen den Seminarbesuch, die vielleicht auf der Warteliste stehen.