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Gut zu wissen

FAQ zu Anmeldung, Bildungsfreistellung und Entgeltfortzahlung bei den Bildungsangeboten der Gewerkschaft PRO-GE

Die Bildungsangebote der Gewerkschaft PRO-GE richten sich in erster Linie an aktive Mitglieder im Betriebsrat, Jugendvertrauensrat oder an Behindertenvertrauenspersonen. Auch engagierte Ersatzbetriebsrät:innen können unsere Kurse besuchen, sofern noch Plätze frei sind.

Sollte in den FAQ deine Frage nicht beantwortet werden, wende dich jederzeit an die Kolleginnen und Kollegen der Bildungsabteilung unter bildung@proge.at.

Alle PRO-GE Mitglieder, die im Betriebsrat, Jugendvertrauensrat oder als Behindertenvertrauensperson tätig sind, können die Kurse der PRO-GE Bildung besuchen.

Die Bildungsangebote sind aufbauend. Das heißt, am Anfang steht die Grundausbildung. Manche Spezialseminare und die Diplomausbildung stehen erst nach der Grundausbildung offen. Um ein Diplom der Gewerkschaft PRO-GE zu erhalten, musst du je ein Seminar aus den sieben Themenblöcken der Diplomausbildung zu absolvieren.

Jugendvertrauensrät:innen können nach den Jugendkursen Stufe 1 bis 3 mit den Grundkursen für Betriebsratsmitglieder beginnen.

Behindertenvertrauenspersonen bekommen nach der abgeschlossenen Grundausbildung (PRO-GE Grundausbildung und zwei weitere Seminare beim VÖGB) ein Zertifikat. Danach können sie beim BR 3 Kurs einsteigen.

Auch engagierte Ersatzbetriebsrät:innen können unsere Kurse besuchen, sofern noch Plätze frei sind.

Die Teilnehmer:innen erwerben in den Kursen und Seminaren das nötige Wissen für eine kompetente Interessenvertretung im Betrieb.

Alle Kurse und Seminare sind übersichtlich im Bildungsprogramm aufgelistet. Jeweils im Herbst kommt das Bildungsprogramm für das nächste Jahr heraus. Gedruckte Exemplare werden an die Körperschaften ausgeschickt, du kannst es aber auch in der Bildungsabteilung der PRO-GE bestellen. Hier kannst du das Bildungsprogramm und andere Unterlagen downloaden.

Die einzelnen Seminare sind auch online verfügbar. Hier kannst du dich auch gleich online anmelden:

Online-Anmeldung

Vorteil: Du siehst tagesaktuell, bei welchen Seminaren noch Plätze frei sind.

  1. Einloggen (Personen-Symbol rechts oben).
  2. Gewünschtes Seminar nach Ort und Datum aussuchen.
  3. Bildungsfreistellung im Betrieb abklären.
  4. Formular ausfüllen und verbindlich anmelden.

Anmeldeformular schicken

Du kannst das Anmeldeformular auch

  • per Post an die
    Gewerkschaft PRO-GE
    Bildungsabteilung
    Johann-Böhm-Platz 1
    1020 Wien
  • per E-Mail an bildung@proge.at oder 
  • per Fax an 01 534 44 103 215 senden. 

Die Formulare findest du im Bildungsprogramm oder hier zum Download.

Die Reservierung eines Platzes erfolgt in der Reihenfolge der eingelangten Anmeldungen. Kolleg:innen im aktiven Betriebsrat wird der Vorzug gegeben.

Es gibt aber Fristen für die Bildungsfreistellung! Spätestens vier Wochen vor Beginn der beabsichtigten Freistellung muss der/die Betriebsinhaber:in informiert werden. Der konkrete Zeitpunkt der Freistellung muss im Einvernehmen festgelegt werden.

So einfach geht es: Es ist also ratsam, nach dem Beschluss aus dem Betriebsrat das Wunschseminar auszusuchen, dann die Bildungsfreistellung im Betrieb abzuklären (mindestens 4 Wochen vorher) und schließlich das Anmeldeformular auszufüllen und abzuschicken.

Wie lange bekomme ich Bildungsfreistellung?

Für aktive Mitglieder des Betriebsrates und für Behindertenvertrauenspersonen besteht ein Anspruch auf Bildungsfreistellung von drei Wochen und drei Arbeitstagen pro Funktionsperiode.

Für Jugendvertrauensrät:innen besteht ein Anspruch auf Bildungsfreistellung von zwei Wochen.

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung bedeutet nicht automatisch auch einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Verlängerte Bildungsfreistellung

  • Bei Vorliegen eines besonderen Interesses für eine bestimmte Ausbildung kann die Bildungsfreistellung auf maximal fünf Wochen ausgedehnt werden. Ein besonderes Interesse könnte zum Beispiel eine Ausbildung für Aufsichtsrät:innen sein. 
  • In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten besteht Anspruch auf erweiterte Bildungsfreistellung. Auf Antrag des Betriebsrats kann ein Mitglied des Betriebsrats bis zu einem Jahr ohne Entgeltfortzahlung freigestellt werden.

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die entsprechende Dauer der Bildungsfreistellung.

Sind dauernd weniger als 20 Beschäftigte im Betrieb tätig, besteht zwar Anspruch auf Bildungsfreistellung, allerdings ohne Entgeltfortzahlung.

Bezahlt der Dienstgeber das entgangene Entgelt nicht, übernimmt das in vielen Fällen die Bildungsabteilung der Gewerkschaft PRO-GE. Allerdings nur

  • maximal einmal pro Jahr,
  • wenn dies bereits bei der Anmeldung beantragt und von uns genehmigt wurde,
  • wenn die Beitragswahrheit erfüllt ist (Gewerkschaftsbeitrag = ein Prozent deines tatsächlichen Bruttoeinkommens).

Bildungsfreistellung kann nur für Veranstaltungen beantragt werden, die von sogenannten kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitnehmer:innen (Gewerkschaften und Arbeiterkammern) oder der Arbeitgeber:innen (Wirtschaftskammern) veranstaltet werden oder von diesen als geeignet anerkannt werden.

Die Bildungsveranstaltungen müssen Kenntnisse vermitteln, die der Ausübung der Funktion als Betriebsrat oder Betriebsrätin dienen.

Ersatzbetriebsrät:innen haben dann Anspruch auf Bildungsfreistellung, wenn ein Betriebsratsmitglied ausscheidet und sie auf das Mandat nachrücken. Sie können dann allerdings nur noch die nicht verbrauchte (Rest-)Dauer der Bildungsfreistellung des ausgeschiedenen Betriebsratsmitglieds beanspruchen.

Nein.

  • Über die Bildungsfreistellung muss zunächst der Betriebsrat einen Beschluss fassen. 
  • Der/die Arbeitgeber:in muss spätestens vier Wochen vor Beginn der beabsichtigten Freistellung informiert werden.
  • Der Zeitpunkt der Freistellung muss im Einvernehmen zwischen dem Betriebsratsmitglied und dem/der Betriebsinhaber:in festgelegt werden. Dabei sind sowohl die Interessen des Betriebes als auch die des Betriebsrates und des Betriebsratmitglieds zu berücksichtigen. Im Streitfall entscheidet das Gericht.

Die Kosten für die Fahrt zu einer Bildungsveranstaltung fallen unter die Geschäftsführungskosten des Betriebsrates (§ 73 ArbVG). Besteht kein Betriebsratsfonds, gewähren wir in Ausnahmefällen einen Fahrtkostenzuschuss.

Grundsätzlich ist bei jedem Seminar vermerkt, ob eine Anreise am Vortag möglich bzw. geplant ist oder nicht.

Bei Seminaren, die erst am Nachmittag beginnen, ist eine Anreise nur am selben Tag möglich. Beginnt ein Seminar bereits morgens, ist die Anreise in den meisten Fällen am Vorabend geplant. Sollte die Anreise dennoch direkt zu Seminarbeginn erfolgen, bitten wir, dies der Bildungsabteilung (rechtzeitig) bekanntzugeben!

Ja. Mit deiner Kursanmeldung und der Gewährung der Bildungsfreistellung gemäß dem Arbeitsverfassungsgesetz (§ 118 ArbVG) geht auch die rechtliche Verpflichtung einher, am Kurs durchgehend teilzunehmen, so wie es das Seminarprogramm vorsieht. Dies wird, wie die Arbeitsleistungspflicht, nur durch wichtige persönliche Dienstverhinderungsgründe durchbrochen.

Bei Krankheit oder einem anderen wichtigen Dienstverhinderungsgrund muss die PRO-GE Bildungsabteilung umgehend schriftlich informiert werden!

Ein Seminarplatz kostet mehrere hundert Euro pro Tag - auch wenn du nicht kommst!

Sollte ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin unentschuldigt fernbleiben und bis Seminarbeginn keine Meldung einer Dienstverhinderung vorliegen, behalten wir uns vor, die anfallenden Gebühren an den/die Teilnehmer:in beziehungsweise an den Betriebsrat weiterzuleiten.

Wir appellieren aber in erster Linie an deine Kollegialität!

Informiere bitte umgehend schriftlich die Bildungsabteilung, wenn du am Seminar nicht teilnehmen kannst. Durch deine rechtzeitige Stornierung ermöglichst du außerdem anderen den Seminarbesuch, die vielleicht auf der Warteliste stehen.

Die Kolleginnen und Kollegen der Bildungsabteilung stehen jederzeit für Anfragen zur Verfügung!