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Gut zu wissen

Das PRO-GE Bildungsprogramm bietet auch heuer wieder eine breite Palette an Seminaren.

Unsere Betriebsrät:innen, Ersatzbetriebsrät:innen, Aufsichtsrät:innen und Jugendvertrauensrät:innen können aus einem breiten Spektrum, passende Seminare wählen.

Da ist sicher auch etwas für dich dabei. Schau gleich rein!

Wie melde ich mich zu Seminaren an?

 

Die Seminaranmeldungen sind online über diese Website möglich, direkt nach der Auswahl des Seminars. Alternativ können die Anmeldeformulare per Post, Fax oder E-Mail an die Bildungsabteilung gesendet werden.

 

Die Anmeldungen müssen zeitgerecht vor Kursbeginn in der Bildungsabteilung einlangen, damit die Bildungsfreistellung rechtzeitig von dir beantragt werden kann. Die Reservierung eines Platzes erfolgt in der Reihenfolge der eingelangten Anmeldungen - Kolleg:innen im aktiven Betriebsrat wird der Vorzug gegeben. Bei kürzerer Anmeldezeit wird eine telefonische Nachfrage empfohlen!

Wer trägt die Fahrtkosten?

Die Kosten für die Fahrt zu einer Bildungsveranstaltung sind Aufwendungen aus der Betriebsratstätigkeit und müssen grundsätzlich von Dienstgeber:innen oder dem Betriebsratsfonds abgegolten werden. Werden den Teilnehmer:innen die Fahrtkosten nicht erstattet, kann ein Fahrtkostenzuschuss in der Bildungsabteilung der Gewerkschaft PRO-GE beantragt werden.

Habe ich Anspruch auf Fortzahlung meines Entgelts?

Grundsätzlich haben Betriebsrät:innen in Betrieben unter 20 Beschäftigten und Ersatzbetriebsrät:innen keinen Anspruch auf Bildungsfreistellung unter Fortzahlung des Entgelts. In diesen Fällen übernimmt der/die Veranstalter:in unter vorheriger Prüfung der Teilnahmekriterien das entgangene Entgelt. Dieses wird nur dann von der Bildungsabteilung der Gewerkschaft PRO-GE übernommen, wenn dies schon bei der Anmeldung ausdrücklich mitgeteilt und von uns genehmigt wurde. Ohne rechtzeitige Vorankündigung ist es nicht möglich, entgangenes Entgelt zu vergüten. Die Höhe des entgangenen Entgelts, errechnet sich nach der Höhe deines Gewerkschaftsbeitrages. Bitte achte daher auf die Beitragswahrheit. Diese liegt bei einem Prozent deines Bruttoeinkommens.

Wann soll ich anreisen?

Bei jenen Seminaren, welche am Montag um 9 Uhr beginnen, erfolgt die Anreise grundsätzlich am Sonntag. Solltest Du erst am Montag – direkt zu Seminarbeginn – anreisen, ersuchen wir dich, dies der Bildungsabteilung bekannt zu geben. Bei Seminaren, die erst zu Mittag starten, ist eine Anreise nur am selben Tag möglich.

Gibt es eine Teilnahmepflicht?

Mit deiner Kursanmeldung und der Gewährung der Bildungsfreistellung gemäß dem Arbeitsverfassungsgesetz (§ 118 ArbVG) geht auch die rechtliche Verpflichtung einher, am Kurs durchgehend teilzunehmen – wie es das Seminarprogramm vorsieht. Dies wird, wie die Arbeitsleistungspflicht, nur durch wichtige persönliche Dienstverhinderungsgründe durchbrochen.

Was sind die Stornobedingungen?

Sollte der Besuch des Seminars aus betrieblichen oder gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, muss die Bildungsabteilung umgehend schriftlich informiert werden. Sollte keine Meldung bis Seminarbeginn erfolgen, behalten wir uns vor, die anfallenden Stornogebühren an dich bzw. an deine Betriebsratsvorsitzende oder deinen Betriebsratsvorsitzenden weiterzuleiten. Dein Seminarplatz kostet pro Tag 165 Euro, auch wenn du nicht erscheinst. Wir appellieren aber in erster Linie an deine Kollegialität. Durch deine rechtzeitige Stornierung ermöglichst du anderen, die auf der Warteliste stehen, den Seminarbesuch.