Fruchtsaftindustrie: KV-Löhne werden um 1,5 Prozent erhöht
Neuer Mindestlohn: 1.733,87 Euro
Bei der am 14. Jänner 2021 stattgefundenen Lohnverhandlung für die Fruchtsaftindustrie konnte ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der KV-Löhne um 1,5 Prozent
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,5 Prozent
- Erhöhung der Zehrgelder um 1,5 Prozent
- Erhöhung der Dienstalterszulagen um durchschnittlich 1,5 Prozent
- Begünstigungsklausel bleibt aufrecht
- Neuer Mindestlohn: 1.733,87 Euro
Geltungstermin: 1. Februar 2021
Laufzeit: 12 Monate
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