Nach Skandal um Hygiene Austria: Leiharbeit im Fokus
Wie sich Arbeitskräfteüberlassung in Österreich entwickelt hat und was die PRO-GE von den Beschäftigerbetrieben fordert.
Das versteckte Personal – Im ORF-Radio diskutierten am 17. März 2021 Thomas Grammelhofer, PRO-GE Branchensekretär für die Arbeitskräfteüberlassung (AKÜ) und Birgit Schrattbauer von der Universität Salzburg (Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht) über Arbeitskräfteüberlassung. In Österreich sind mittlerweile zwischen 80.000 und 100.000 Menschen über Leiharbeitsfirmen beschäftigt. Der Beginn der Leiharbeit liegt in den 50er Jahren und erst 1988 wurde mit einem Gesetz die Branche geregelt. Hier einige Highlights aus der Sendung "Punkt eins".
Warum ein Arbeitskräfteüberlassungsgesetz?
Birgit Schrattbauer beleuchtete die Situation vor Inkrafttreten des AKÜ-Gesetzes? "Das AKÜ-Gesetz ist noch nicht sehr alt, etwas über 30 Jahre. Die Leiharbeit ist an sich schon älter und ist in den 50ern und 60ern in Österreich aufgetaucht", sagte Schrattbauer. Anfangs habe es keine passenden rechtlichen Regulierungen für diese besondere Beschäftigungsform gegeben. In den Berichten von damals könne man eine "Goldgräberstimmung" erkennen. Leiharbeit war also schon damals ein florierendes Geschäftsmodell, bei dem viel Geld zu holen war. Aber zumeist auf dem Rücken der ArbeitnehmerInnen. "Es ging da um Praktiken, wo das Auslastungsrisiko zu einem großen Teil auf die überlassenden Arbeitskräfte abgewälzt wurde. Zum Beispiel, dass die überlassen Arbeitskräfte nur für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden im Beschäftigerbetrieb bezahlt wurden", erklärte Schrattbauer. In Einzelfällen wurde sogar vereinbart, dass sich der Lohn der LeiharbeitnehmerInnen nur "nach der Preisabsprache zwischen Überlasser und Beschäftiger richten sollte" und auch Einstellungs- und Übernahmeverbote wurden festgelegt.
Erst mit dem AKÜ-Gesetz 1988, dem AKÜ-Kollektivvertrag und der Gesetzes-Novelle 2013 wurden die Bedingungen für LeiharbeiterInnen deutlich besser. In der Praxis gibt es aber weiterhin viele Missstände. "Grundsätzlich wären wir in Österreich eigentlich international ein Vorreiter, wenn die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung auch eingehalten werden", sagte Thomas Grammelhofer. Vor allem die Novelle 2013 im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Leiharbeit hat deutliche Verschärfungen gebracht. "Es wurde der ArbeitnehmerInnenschutz verschärft. So dürfte es gar nicht mehr vorkommen, dass ein Beschäftigerbetrieb der Meinung ist, nicht für den ArbeitnehmerInnenschutz zuständig zu sein", betonte Grammelhofer mit Blick auf den aktuellen Fall bei der Masken-Firma Hygiene Austria.
Zeitarbeit oder Leiharbeit?
Die Branche der Arbeitskräfteüberlassung ist in Österreich nunmehr etabliert. Für die Gewerkschaft zählt vor allem der faire und korrekte Umgang mit LeiharbeiterInnen. Nachdem Menschen grundsätzlich nicht "verliehen" werden, haben sich die Sozialpartner bei der Kollektivvertragserstellung 2002 auf den Begriff Zeitarbeit verständigt. Trotzdem ist immer wieder die Rede von Leiharbeit (Anmerkung: Auch auf der Website der PRO-GE). Grammelhofer dazu: "Wir werden den Begriff Zeitarbeit erst dann immer verwenden, wenn es nur noch korrekte Arbeitsverhältnisse in der AKÜ gibt. Wenn die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen durchgehend eingehalten werden."
Die doppelten Arbeitgeber aus Sicht der ArbeitnehmerInnen
Eine Besonderheit der AKÜ ist, dass zum klassischen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis noch ein dritter Teil, ein weiterer Arbeitgeber (Beschäftiger) dazukommt, der zum Beispiel Weisungsrechte gegenüber den eingesetzten LeiharbeitnehmerInnen besitzt. Grammelhofer machte darauf aufmerksam, dass diese geteilte Arbeitgeberfunktion in der Praxis zu Schwierigkeiten führen kann. "Das fängt schon bei der Frage an, bei welchem Arbeitgeber - Zeitarbeitsfirma oder Beschäftigerbetrieb - muss ich meinen Krankenstand melden?", sagte der Gewerkschafter. Es gäbe schließlich nach einem wochen- oder monatelangen Einsatz oft ein besseres Naheverhältnis zum Beschäftiger. Das betreffe zum Beispiel auch die Urlaubskoordination. "Fakt ist aber, die Leiharbeitsfirma ist weiterhin der eigentliche Arbeitgeber, wenn er keine Krankenstandmeldung erhält, bekommt der betroffene Leiharbeitnehmer keine Entgeltfortzahlung", erklärte Grammelhofer.
Nach Hygiene Austria - Was wird die Gewerkschaft tun?
Solche Auswüchse und Skandale darf es aus Sicht der PRO-GE nicht mehr geben. "Wir werden aufzeigen, welche Leiharbeitsfirmen nicht korrekt arbeiten und sich auf dem Rücken der ArbeitnehmerInnen bereichern und wir werden auch genau hinschauen, welche Beschäftiger die gesetzliche und kollektivvertraglichen Bestimmungen nicht einhalten und welche der Meinung sind, sie sind nicht zuständig für die Arbeitsbedingungen im Betrieb. Wir werden diese Betriebe in die Öffentlichkeit zerren."
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