KV-Abschluss Sattler- und Lederwarengewerbe
1.500 Euro Mindestlohn mit 31.12.2020 umgesetzt
Für die Beschäftigten im Sattler- und Lederwarengewerbe konnte, basierend auf dem aktuell verfügbaren VPI-Durchschnitt von 2,5 Prozent, nachstehender Abschluss erzielt werden.
Hervorzuheben ist außerdem, dass die überdurchschnittliche Erhöhung der Mindestlöhne auf 1.500 Euro zum 31.12.2020 trotz Covid-Pandemie, wie vereinbart, in der Branche umgesetzt wurde.
Lohnrechtliche Verbesserungen
- 3 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne
- 3 Prozent Erhöhung der Lehrlingseinkommen
- Redaktionelle Anpassungen bezüglich Lesbarkeit im RKV zu Kündigungsfristen/-termine, Sonn- und Feiertagsarbeit und Lehrlingseinkommen.
- Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.546,69.
Rahmenrechtliche Verbesserungen
- Aufnahme von Verhandlungen zum Rahmenkollektivvertrag vereinbart
Geltungsbeginn: 01. Jänner 2022
Laufzeit: 12 Monate
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