SaisonarbeiterInnen Wien, Niederösterreich und Burgenland
Neuer Mindestlohn 1.621,54 Euro
Bei der am 28. März 2022 stattgefundenen Lohnverhandlung für die SaisonarbeiterInnen in den landwirtschaftlichen Gutsbetrieben der Bundesländer NÖ, BGLD und Wien konnte ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden.
Das Ergebnis:
- Erhöhung der KV-Löhne um 3,45 %
- Die Kategorie „Sonstige Saisonarbeiter und Erntehelfer“ wird zusätzlich um 1 Cent erhöht
- Änderungen im Rahmenrecht
- Sondernormen aus der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
- Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen) handelt.
- Anpassungen an das Landarbeitsgesetz werden vorgenommen
Neuer Mindestlohn: € 1.621,54
Geltungstermin: 1. März 2022
Laufzeit: 12 Monate
Das könnte Sie auch interessieren
18.05.2022
Appell an den neuen Landwirtschaftsminister
52 Organisationen fordern ökologisch und sozial nachhaltige Agrarwirtschaft
12.05.2022
Fairness für ErntearbeiterInnen bleibt wieder einmal auf der Strecke
Ratifizierung von ILO-Konvention im Sozialausschuss des Nationalrates an Regierungsparteien gescheitert
11.05.2022