4,9 Prozent Lohnerhöhung in der Glashüttenindustrie
Lehrlingseinkommen im ersten Lehrjahr steigen um 10 Prozent
Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten der Glashüttenindustrie haben die Gewerkschaften PRO-GE und GPA in der ersten Verhandlungsrunde am 18. Mai einen Abschluss erzielt. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden um 4,9 Prozent erhöht, ebenso die Lehrlingseinkommen, mit Ausnahme des ersten Lehrjahres für das 10 Prozent mehr Lehrlingseinkommen erreicht werden konnte. Die Ist-Löhne steigen um 4,8 Prozent, mindestens aber um 100 Euro. Durch diesen Mindestbetrag ergeben sich bei niedrigen Einkommen Lohnerhöhungen bis zu 5,3 Prozent.
Das Verhandlungsergebnis:
- +4,9 % Mindestlöhne
- Neuer KV-Mindestlohn: € 1.993,77
- +4,8 % IST-Löhne
- Mindestens € 100,00 (bis zu +5,3 %)
- +10,0 % im 1. Lehrjahr
- +4,9 % in den anderen Lehrjahren
- +4,9 % KV-Zulagen
- +4,8 % innerbetrieblichen Zulagen
- +3,9 % Reisekosten und Aufwandsentschädigungen
Geltungstermin:
Der neue Kollektivvertrag tritt mit 1. Juni 2022 in Kraft, Laufzeit 12 Monate