KV-Abschluss Gartenbaubetriebe Kärnten
Neuer Mindestlohn 1.500 Euro
Bei der am 21. Dezember 2020 stattgefundenen KV-Verhandlung für die Gartenbaubetriebe Kärnten wurde für die ArbeitnehmerInnen folgendes Ergebnis erzielt:
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Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 1,40 Prozent
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Umsetzung des Mindestlohnes mit € 1.500,- (+ 2,3 Prozent)
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Neuer Mindestlohn: 1.500 €
Geltungsbeginn: 1. Jänner 2021
Geltungsdauer: 12 Monate
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