Ein Mitglied der Gewerkschaft PRO GE rutschte im Jänner 2016 am direkten Weg zur Arbeit am Gelände eines Wiener Bahnhofs auf nassen Steinfliesen aus und brach sich dabei den rechten Arm. Die nassen Stellen waren nicht durch ein Gefahrenschild gekennzeichnet. Unser Mitglied fragte bei der Gewerkschaft PRO-GE nach, ob eine Unterstützung bei der Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches besteht. Die Anfrage wurde an unseren Versicherungspartner, die Wiener Städtische Versicherung AG, weitergeleitet. Diese bestätigte, dass Versicherungsschutz im Rahmen des ÖGB-Berufsschutzes, bestehe.
Der Kampf „David gegen Goliath“
Mit dieser Zusage beauftragte die Gewerkschaft PRO-GE einen renommierten Rechtsanwalt mit der Vertretung unseres Mitglieds. Der Prozessgegner war ein bekanntes Unternehmen im Bereich des öffentlichen Verkehrs und finanziell - im Verhältnis zu unserem Mitglied - übermächtig. Nachdem langwierige Vergleichsgespräche scheiterten, wurde im Jahr 2017 eine Klage für unser Mitglied eingebracht. Die Gegenseite bestritt ein Verschulden am Sturz und beantragte Klageabweisung. 4 Jahre dauerte der Prozess der Akteninhalt umfasste weit über hundert Seiten (Schriftsätze, Gutachten, Urteile). Mit Urteil vom April 2021 entschied das Oberlandesgericht endgültig über die Forderungen unseres Mitglieds. Es wurde festgestellt, dass dem Prozessgegner ein Verschulden am Sturz trifft, aber unserem Mitglied auch ein Mitverschulden trifft, da bei besonderer Aufmerksamkeit die nassen Fliesen zu erkennen gewesen wären. Trotz des Mitverschuldens wurde unserem Mitglied ein Schadenersatz in der Höhe von 7.018 Euro plus Zinsen sowie ein Schadenersatz für Folgeschmerzen zugesprochen. Durch das Mitverschulden wurden nicht sämtliche Anwaltskosten durch den Prozessgegner bezahlt. Allerdings hat diese unser Versicherungspartner in der Höhe von 6.029 Euro für unser Mitglied übernommen.
Einzigartige Berufshaftpflichtversicherung
Im ÖGB-Berufsschutz ist eine einzigartige Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme bis 100.000 Euro) und eine Berufsrechtsschutzversicherung (Deckungssumme bis 20.000 Euro) enthalten. Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt Kosten für Personen- oder Sachschäden an Dritten während der Berufsausübung. Das Mitglied muss am Ereignistag (Unfalltag) mindestens sechs Monate Gewerkschaftsmitglied ist, und die entsprechenden Mitgliedsbeiträge bezahlt haben. Eine Berufshaftpflichtversicherung gibt es nicht am Versicherungsmarkt und ist nur über eine Gewerkschafts-Mitgliedschaft erhältlich.