Wer hat weiter Anspruch auf die abschlagsfreie Hacklerregelung?
Mit Infoblatt: Wer kann die Hacklerregelung nach 2022 noch in Anspruch nehmen?
45 Jahre sind genug
Am 20. November 2020 wurde die abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren von der türkis-grünen Regierung mit Unterstützung der NEOS abgeschafft. Diese unsoziale Gesetzgebung führt nun dazu, dass zukünftig Menschen, die lange fleißig gearbeitet haben, wieder mit Abschlägen bestraft werden, wenn sie vor der Vollendung des 65. Lebensjahres ihre Pension antreten wollen.
Wir haben gemeinsam für die Beibehaltung der Abschlagsfreiheit gekämpft. Auch wenn das Ergebnis nicht in unserem Sinne war und ab 1. Jänner 2022 nun die neuen Regelungen in Kraft treten, so ist auch noch nach diesem Datum ein abschlagsfreier Pensionsantritt möglich, wenn man vor diesem Datum die 45 Arbeitsjahre erworben hat!
Für folgende Personen ist ein abschlagsfreier Pensionsantritt weiterhin möglich:
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