Kohlensäuregetränkegewerbe: 2,7 Prozent mehr Lohn
Neuer Mindestlohn ab 1. Jänner 2022: 1.817,26 Euro
Die Produktionsgewerkschaft hat die Kollektivvertragsverhandlung für die ArbeiterInnen daes Kohlensäuregetränkegewerbes erfolgreich abgeschlossen.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um + 2,7 Prozent
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um + 2,7 Prozent
- Die euromäßige Überzahlung bleibt voll aufrecht.
- Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt € 1.817,26
- Geltungstermin: 1. Jänner 2022
- Laufzeit: 12 Monate