Gewürzindustrie: KV-Löhne steigen um 3,3 Prozent
Neuer Mindestlohn: 1.672,73 Euro
Für die ArbeiterInnen in der Gewürzindustrie Österreich konnte folgender Abschluss erzielt werden.
Das Ergebnis:
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne sowie die Dienstalterszulagen wurden um 3,30 Prozent erhöht. Überproportional konnten die Lehrlingseinkommen erhöht werden. Die euromäßige Überzahlung über den Kollektivvertrag bleibt weiterhin aufrecht. Mit der Lohnkategorie 4.b. (Sonstige Arbeitnehmer/-innen) beträgt der neue kollektivvertragliche Mindestlohn 1.672,73 Euro.
Geltungstermin: 01. Februar 2022
Laufzeit: 12 Monate
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