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KV-Abschluss gewerbliche Gärtner- und Landschaftsgärtnereibetriebe

1.793,40 Euro neuer Mindestlohn ab 1. März 2022
Bei der am 17. Jänner 2022 stattgefundenen Lohnverhandlung mit der Bundesinnung der Gärtner und Floristen konnte für die DienstnehmerInnen in den gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben ein positiver Abschluss erreicht werden.
 
Das Ergebnis:
  • Die Stundenlöhne der Anlage A sowie die Lehrlingseinkommen werden um 3,1 Prozent erhöht.
  • Gespräche zur Überarbeitung des Rahmenrechtes werden stattfinden.
  • Der neue Mindestlohn beträgt € 1.793,40
  • Geltungstermin: 1. März 2022
  • Laufzeit: 12 Monate
 

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