Gartenbaubetriebe und Baumschulen Steiermark
1.500 Euro Mindestlohn ab Jahresbeginn 2021
Bei der am 22. Dezember 2020 stattgefundenen Lohnverhandlung für die ArbeitnehmerInnen in den Betrieben des Gartenbaues und der Baumschulen im Bundesland Steiermark konnte nachstehender Abschluss erreicht werden:
Das Ergebnis im Detail:
- Die Monatslöhne werden in den Kat. 1 - 3 um 1,49 Prozent erhöht
- Der Monatslohn in der untersten Kategorie „Gartenarbeiter“ wurde um 4,06 Prozent erhöht
- Erhöhung des Lehrlingseinkommen um 1,60 Prozent
- Erhöhung der Praktikantenentschädigung um 1,49 Prozent
- Erreichen des Mindestlohn von 1.500 €
Der neue Mindestlohn beträgt 1.500 €
Geltungstermin: 1. Jänner 2021
Laufzeit: 12 Monate
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