KV Textilreinigergewerbe: 1.500 Euro Mindestlohn erreicht
1,48 Prozent IST-Lohnempfehlung
Trotz erschwerter Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie konnten sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter im Textilreinigergewerbe auf die letzte Stufe in der Umsetzung von 1.500 Euro Mindestlohn im Kollektivvertrag einigen.
Bereits bei den vergangenen KV-Verhandlungen hatten sich die Sozialpartner auf die Erreichung des Zieles bis Ende 2020 geeinigt und die KV-Grundlöhne in mehreren Etappen angehoben. Seit der Sozialpartner-Vereinbarung von 2017 insgesamt um bis zu + 21,28 % Prozent (!). – Ein Meilenstein für die Verbesserung der Einkommenssituation in den niedrigen Entlohnungsgruppen!
Für 2021 ergibt sich:
- 1500 Euro Mindestlohn zum 31.12.2020 erreicht; letzte Etappe im Stufenplan umgesetzt.
- Erhöhung der Mindestlöhne bis zu 4,91 Prozent bei den untersten Lohngruppen (+ 4,74 Prozent im Durchschnitt)
- 1,48 Prozent IST-Lohnempfehlung
- 1,48 Prozent Lehrlingseinkommen
- Der neue KV-Mindestlohn beträgt 1501,07 Euro
Rahmenrechtlich Änderungen:
- Festlegung der Kündigungstermine für Kündigungen durch den Arbeitgeber, zum Fünfzehnten oder Letzten eines Kalendermonats.
- Adaptierungen im Rahmenkollektivvertrag aufgrund von Gesetzesänderungen zum 1.7.2021.
Geltungstermin: 1. Jänner 2021
Laufzeit: 12 Monate
Das könnte Sie auch interessieren
15.01.2021
Corona-Generalkollektivvertrag abgeschlossen
Sozialpartner einigen sich auf Freistellung für Tests und Pausen für das Maskentragen.
14.01.2021
Fruchtsaftindustrie: KV-Löhne werden um 1,5 Prozent erhöht
Neuer Mindestlohn: 1.733,87 Euro
12.01.2021