Fisch- und Feinkostgewerbe: KV-Löhne steigen um 4,5 Prozent
Neuer Mindestlohn 1.567,76 Euro
Für die ArbeiterInnen im Fisch- und Feinkostgewerbe sowie Feinkostindustrie konnte folgender Abschluss erzielt werden.
Das Ergebnis:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Lehrlingseinkommen sowie Dienstalterszulagen um 4,50 Prozent. Ferner bleiben die Überzahlungen in vollem Ausmaß aufrecht.
- Der neue Mindestlohn beträgt somit 1.567,76 Euro.
Geltungstermin: 01. Mai 2022
Laufzeit: 12 Monate
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