Schuhindustrie: 1,6 Prozent mehr Lohn
Einmalige Corona-Zulage: 150 Euro steuerfrei
Bei der Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten in der Schuhindustrie konnte die PRO-GE am 23. Juni 2020 einen Abschluss erreichen. Darin ist auch eine Einmalzahlung für den besonderen Einsatz und die Belastung während der Covid-19-Pandemie vorgesehen. Für diese Zulage soll die Steuer- und Sozialversicherungsbefreiung aufgrund der Corona-Gesetzgebung gelten.
Die Eckpunkte des Verhandlungsergebnisses:
Lohrechtliche Verbesserungen
- + 1,6 % IST- und KV-Löhne per 1.09.2020
- Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.528,60
- 150,- Euro einmalige „Corona-Zulage“
- für den besonderen Einsatz und die Belastung während der Covid-19-Pandemie.
- Auszahlung bis spätestens 30. Juni 2020
- 1,6 % Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen per 1.09.2020
- + 1,6 % Aufwandsentschädigungen per 1.09.2020
Rahmenrechtliche Punkte
- Im Rahmenrecht wurden heuer keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen
Geltungstermin: 1. Juni 2020 (soweit nicht anders vereinbart)
Laufzeit: 12 Monate