Privatforste: 8 Prozent mehr Lohn
Neuer Mindestlohn 1.953,70 Euro ab 1. Jänner
Bei der Lohnverhandlung für die Forstarbeiterinnen und Forstarbeiter in der Privatwirtschaft hat die PRO-GE am 29. November 2022 einen positiven Abschluss erreicht.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der Löhne und des Lehrlingseinkommens der Anlage 1 und 2, sowie der motormanuelle Schlägerung um 8,0 Prozent
- Erhöhung der Motorsägenanschaffungspauschale um 8,0 Prozent
- Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt 1.953,70 Euro
- Einführung einer Arbeitsgruppe für die Überarbeitung des Kollektivvertrages
Geltungstermin: 1. Jänner 2023
Laufzeit: 12 Monate