Fabrik entließ drei Arbeiter nach Corona-Erkrankungen
Arbeiterkammer übernimmt Rechtsschutz vor Gericht
Seit 29 Jahren arbeitet Ernst S. in einer Fabrik in Wien, die Etiketten herstellt. Jetzt wurde er zusammen mit zwei weiteren Kollegen entlassen, angeblich, weil die drei den Corona-Sicherheitsabstand nicht eingehalten hätten. Die Arbeiter bestreiten dies jedoch. AK Präsidentin Renate Anderl: „Mehrere Arbeiter haben sich bei der AK-ÖGB-Info-Hotline zu Job und Corona beschwert, weil die Firma Schutzmaßnahmen nicht eingehalten haben soll. Erst nimmt es die Firma nicht so genau, dann werden voreilig treue Mitarbeiter beschuldigt. Die AK gibt den Männern jetzt Rechtsschutz vor Gericht.“
Die Arbeiter standen mit ausreichendem Sicherheitsabstand vor Dienstbeginn vor der Stechuhr und unterhielten sich. Ernst S. war als langgedienter Mitarbeiter bereits einmal Betriebsrat gewesen und wusste um die Probleme: Ein Mitarbeiter war gekündigt worden, weil er die behördlich angeordnete Quarantäne eingehalten hatte. Ein anderer, nachdem er an COVID-19 erkrankt war. Von 160 Arbeitern haben sich 22 mit Corona infiziert.
Insgesamt werden für die drei Arbeiter mehr als 70.000 Euro eingeklagt, die AK gibt allen drei Arbeitern Rechtsschutz. Für Ernst S. ist eine Abfertigung in Höhe von zwölf Monatsentgelten fällig. Die Firma hat mittlerweile einen Vergleich über die Hälfte der Summe angeboten. Doch die Arbeiter haben den Vergleich abgelehnt. „Wir haben den Abstand eingehalten!“, sagt Ernst S.
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