www.proge.at

Ist die mögliche Überwachung des Aufenthaltsortes durch Diensthandys gesetzeskonform?

Die Überwachung des Aufenthaltortes durch Diensthandys ist prinzipiell jederzeit möglich, aber entspricht das den gesetzlichen Bestimmungen?

Wir haben im Betrieb Diensthandys, mit denen jederzeit der jeweilige Aufenthaltsort festgestellt werden kann. Entspricht eine solche Überwachung den gesetzlichen Bestimmungen?

Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren (z.B. Videokameras oder die Aufzeichnung der Leistung durch Maschinen, Lokalisierung durch GPS, Mobiltelefone mit Lokalisierungsfunktion), dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Betriebsrat mit dem Betriebsinhaber darüber eine Betriebsvereinbarung getroffen hat. Der Abschluss einer solchen Betriebsvereinbarung gemäß § 96 ArbVG kann nicht vor der Schlichtungsstelle erzwungen werden.

Insbesondere ist der Zweck der jeweiligen Anwendung detailliert festzulegen und zu überprüfen, ob dieser Zweck nicht mit einem anderen Mittel zu erreichen ist. Danach ist je nach Zweck der Anwendung festzulegen, welche Daten erhoben und verwendet werden dürfen, wer Zugriff darauf hat und welche Verwendungen dezidiert ausgeschlossen sind.

Die ständige Lokalisierung des Aufenthaltsortes durch eine technische Einrichtung und die damit erfolgende Überwachung des Aufenthaltsortes der ArbeitnehmerInnen stellen eine beträchtliche Kontrolldichte und Eingriffsintensität in die Persönlichkeitssphäre der Beschäftigten dar, die durch ein entsprechend gewichtiges Interesse des Arbeitgebers gerechtfertigt sein müssten. Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren und nicht etwa durch Betriebsvereinbarung geregelt sind, sind unzulässig und daher umgehend einzustellen.

Gibt es im Betrieb keinen Betriebsrat, so ist eine jederzeit schriftlich kündbare Vereinbarung mit jedem einzelnen Beschäftigten abzuschließen.

________________________________

Wir weisen darauf hin, dass die Antworten in der Rubrik "Aus der Praxis" keine verbindliche Rechtsauskunft darstellen, da sich die Angaben aus der zum Anfragezeitpunkt geltenden Rechtslage ergeben.

 

Das könnte Sie auch interessieren

29.12.2020

MitarbeiterInnen-Daten: Viele Firmen informieren nicht über Speicherung

FORBA-Befragung zeigt mangelhaften Datenschutz in Österreichs Betrieben.
23.03.2018

Achtung Datenschutz!

Neue Verordnung bringt wichtige Änderungen ab 25. Mai 2018
15.02.2018

Was regelt die Datenschutz-Grundverordnung?

Verordnung ist ab 25. Mai 2018 verbindlich anzuwenden.

Zustimmungspflicht des Betriebsrates bei Registrierung einer Videoüberwachung

Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 23.10.2017
Newsletterauswahl

PRO-GE Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu.